Die Schutzeigenschaft der Sicherheitsschuhe gravierend verändern kann. Denn Isolier- und Leitfähigkeit der Schuhe ändern sich, wenn die ursprünglichen Einlegesohlen gegen solche aus Fell oder private orthopädische Einlagen getauscht werden. Gerade bei Arbeiten mit elektrischen Geräten oder in explosionsgefährdeten Räumen kann dies gefährlich werden. Auch der Abstand zwischen Zehen und Schutzkappe kann zu gering werden. Diese gefährdenden Veränderungen der Schutzeigenschaften sind auch der Grund, warum grundsätzlich die PSA, inklusive Schuheinlagen, baumustergeprüft sein muss und nach dem Gesetz nicht verändert werden darf. In einigen Fällen benötigen Beschäftigte aber aus gesundheitlichen Gründen spezielle orthopädische Einlagen in ihren Sicherheits- oder Schutzschuhen. Natürlich ist dies möglich und erlaubt, aber nur, wenn die Einlagen den gesetzlichen Anforderungen an die PSA und den Vorgaben der Hersteller entsprechen. Denn nur so kann die ordnungsgemäße Funktion der Schutzeigenschaften sichergestellt werden. Mit Einlagen Arbeitssicherheitsschuhe von Vierbaum.